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Jessica Morent

Jessica Morent
Am Burgweg 89
67551 Worms
Telefon: +49 151 721 44877
E-Mail: kontakt@jessica-morent.de

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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich derartige Inhalte umgehend entfernen.E-Mail: morent.jessica@gmail.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.         Geltung

1.     Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen..
2.     Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch die Auftraggeber:innen, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.     Wenn die Auftraggeber:innen den AGB widersprechen wollen, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Spätestens aber vor der Auftragsdurchführung. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
4.     Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
5.     “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)      

II.         Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.     Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.    Die von der Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch der Auftraggeber:innen bestimmt.
3.     Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an Ihren Werken, ist jeweils nur das einfacheNutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die die Auftraggeber:innen als vertragsgemäß abnehmen, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
4.     Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
5.     Die Auftraggeber:innen dürfen die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.
6.     Die Fotografin ist nicht verpflichtet Datenträger an die Auftraggeber:innen herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.     Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.     Die Rohdaten (RAW) und unbearbeitet Bilder verbleiben bei der Fotografin.  

III.         Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1.     Die AGB gelten für jegliche der Auftraggeber:innen überlassenen Bildmateriale, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.     Die Auftraggeber:innen erkennen an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.     Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.  

IV.         Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

1.     Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. An von Ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die Fotografin sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen.
2.     Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten, etc.) sind von den Auftraggeber:innen zu tragen. Wünschen die Auftraggeber:innen, dass die Fotografin ihnen Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
3.     Bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum der Fotografin.
4.    Die Auftraggeber:innen kennen den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und sind sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
5.     Haben die Auftraggeber:innen der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünschen die Auftraggeber:innen während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so haben sie die Mehrkosten zu tragen.
6.    Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
7.     Die Fotografin ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese von den Auftraggeber:innen abgenommen und diesen in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei der Fotografin erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.      

V.         Haftung

1.   Die Haftung der Fotografin und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Auftraggeber:innen bzw. zu fotografierenden Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Fotografin für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.     Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3.     Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggeber:innen.    

VI.         Nebenpflichten

1.     Die Auftraggeber:innen versichern, dass sie an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzen. Die Auftraggeber:innen stellen die Fotografin frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2.     Die Auftraggeber:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
3.     Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holen die Auftraggeber:innen nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab, ist die Fotografin berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten der Auftraggeber:innen aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf die Auftraggeber:innen über.  

VII.         Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

1.     Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
2.      Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht die Auftraggeber:innen nachweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Haben die Auftraggeber:innen die Verzögerung zu vertreten, so kann die Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
3.     Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch die Auftraggeber:innen haben dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen. Ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.
4.     Nach Auftragsdurchführung werden die Lichtbilder durch die Fotografin gesichtet und zur Bearbeitung ausgewählt. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch die Fotografin bear­beitet. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an die Auftraggeber:innen zu senden.
5.     Stornieren die Auftraggeber:innen die Buchung der Fotografin, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Falls dies nicht vorab anders geregelt wurde, wird dies wie folgt berech­net: Storno ab dem 15.  Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

VIII.         Datenschutz

Die der Fotografin mitgeteilten Daten der Auftraggeber:innen werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig sind. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.    

IX.         Lieferzeiten und Reklamation

1.     Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.     Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch die Auftraggeber:innen entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über dieFotografin erwor­ben werden.

X.         Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Jessica Morent.  

XI.         Sal­va­torische Klausel


Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.